ÜBERWEISUNGS- UND REZEPTBESTELLUNG

Achtung: Unsere Praxis ist am 2.5. geschlossen! In dieser Zeit können keine Termine vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich an den Vertretungsarzt! (Ausser für Krebsmedikamente)

Rezepte und Überweisungen werden bis zum nächsten Werktag bearbeitet – Ausnahme Urlaub.

Kassenpatienten:

Wiederholungs E-Rezepte sind am nächsten Werktag in jeder Apotheke ihrer Wahl innerhalb von 30 Tagen einlösbar. Voraussetzung: die Versichertenkarte ist im aktuellen Quartal eingelesen. Ansonsten bitte vorher in die Praxis kommen.

Nicht E-Rezept fähig sind: Hilfsmittel, Privatrezepte und BTM-Rezepte.

 

Privatpatienten:

sind noch nicht E-Rezept-fähig.

 

Stationäre Patienten:

bei Kassenpatienten ist es verboten, im niedergelassenen Bereich Rezepte auf ein Datum auszustellen, an dem der Patient stationär im Krankenhaus ist.